An- und Abmeldungen Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug im Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde anmelden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung oder Abmeldung mitzuwirken. Damit können Sch
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